Rechtsgebiete Rechtsanwalt Peiting / Schongau

Unsere Rechts­gebiete

Die Rechtsanwaltskanzlei Marten hat ihr besonderes Augenmerk auf folgende Rechtsgebiete gelegt, Allgemeines Zivilrecht, Verkehrsrecht (Zivil-, Ordnungswidrigkeiten-, Strafrecht), Familien- und Scheidungsrecht, Arbeitsrecht und Erbrecht.

Allgemeines Zivilrecht

Die rechtlichen Grundlagen unseres täglichen Zusammenlebens finden sich im allgemeinen Zivilrecht. Es regelt die vertraglichen und gesetzlichen Rechtsverhältnisse von Privatpersonen und Unternehmen. Hierunter fallen unter anderem:

  • Forderungsangelegenheiten
  • Geltendmachung von Schadensersatzforderungen
  • Darlehensverträge
  • Kaufrecht
  • Eigentums- u. Besitzfragen
  • Durchsetzen von Gewährleistungsrechten
  • Gestaltung und Überprüfung von Verträgen
  • Erstellen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • u.v.m.

Verkehrsrecht

Unter das Rechtsgebiet des Verkehrsrechts fallen alle rechtlichen Probleme und Fallgestaltungen aus dem Bereich des Straßenverkehrs. Mit dem Verkehrsrecht sind wir in vielerlei Weise unter Anderem als Fußgänger, Fahrradfahrer oder Lenker eines Kraftfahrzeuges konfrontiert. Das Straßenverkehrsrecht umfasst im wesentlichen die Teilbereiche Verkehrszivil-, Verkehrsordnungswidrigkeiten- und Verkehrsstrafrecht, aber auch das Verkehrsverwaltungsrecht. Dem Verkehrsrecht unterfallen insbesondere Angelegenheiten wie

  • Regulierung von Verkehrsunfallschäden
  • Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche
  • Vertragsrecht (z. B. Gewährleistung bei Kfz-Kauf)
  • Versicherungsrecht (z. B. Kaskoschäden)
  • Bußgeldsachen und Ordnungswidrigkeiten
  • Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Abstandsunterschreitungen
  • Trunkenheitsfahrten
  • Führerscheinsachen
  • Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis
  • Rotlichtverstöße
  • MPU
  • u.v.m.

Familien- und Scheidungsrecht

Das Familienrecht setzt sich mit den Rechtsverhältnissen der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie, nichteheliche Lebensgemeinschaft und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen auseinander. Daneben regelt das Familienrecht auch Betreuung, Vormundschaft und Pflegschaft. Besondere Rechte gewährt das Gewaltschutzgesetz.

Bei Streitfällen innerhalb von Ehe, Familie und Partnerschaft oder nichtehelicher Lebensgemeinschaft, Trennungen und Scheidungen innerhalb von Ehen oder Partnerschaften stehe ich Ihnen als kompetenter und erfahrener Anwalt zur Seite. Mancher Streit lässt sich aber schon bei rechtzeitiger einvernehmlicher Regelung z.B. durch entsprechende Verträge vermeiden. Auch hier berate ich Sie gerne. Als Beispiele für meine Tätigkeit nenne ich

  • Ehescheidung
  • Kindesunterhalt
  • Unterhalt für die Zeit der Trennung und nachehelicher Unterhalt
  • Versorgungsausgleich
  • Vermögensrechtliche Angelegenheiten und Zugewinn
  • Regelung der elterlichen Sorge sowie des Umgangs mit den Kindern
  • Regelung der Rechtsverhältnisse an der ehelichen Wohnung
  • Teilung des Hausrates
  • Auseinandersetzung nichtehelicher Lebensgemeinschaften
  • Eheverträge
  • Gewaltschutz
  • Patienten- und Betreuungsverfügungen
  • u.v.m.

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht dient der Regelung von Arbeitsverhältnissen und der Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitnehmer und Arbeitgeber (Individualarbeitsrecht) sowie die Rechtsverhältnisse der Tarifparteien (Kollektivarbeitsrecht). Das Arbeitsrecht gliedert sich dabei unter Anderem in die Bereiche Arbeitsvertragsrecht, Arbeitszeitrecht, Arbeitsschutzrecht, Kündigungsrecht, Rechte des Betriebsrats und Sozialplan.

Unsere Kanzlei ist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Bereich des Individualarbeitsrechts tätig. Hierunter werden unter anderem gezählt:

  • Kündigung Arbeitsvertrag
  • Arbeitszeugnis
  • Abmahnung
  • Abfindung
  • Urlaubsanspruch
  • Aufhebungsvertrag
  • Herausgabe von Arbeitspapieren
  • Erstellung von Arbeitsverträgen
  • Mutterschutz
  • u.v.m.

Erbrecht

Auch wenn gerne die Augen davor verschlossen werden, kommt irgendwann der Zeitpunkt, dass der Erbfall eintritt. Rechtzeitiges und vorausschauendes planen, wie die Erbfolge geregelt werden soll, hilft oftmals Streitigkeiten unter der Erbengemeinschaft zu vermeiden. Im Rahmen des Erbrechts besteht meine Tätigkeit insbesondere in

  • der Beratung zur Abfassung von Testamenten
  • der Gestaltung von Erbverträgen
  • Schenkungen und vorweggenommene Erbfolge
  • Erbauseinandersetzungen
  • Pflichtteilsansprüche
  • Auskunftsansprüche
  • Vermächtnis
  • Vorsorgevollmachten
  • Nachlassauseinandersetzungen
  • u.v.m.